Unsere Führerscheinklassen im Überblick
PKW-Klassen
Klasse B / BF17
Beschreibung: Die Fahrberechtigung für Kraftfahrzeuge, die folgenden Anforderungen gerecht werden:
- gehören nicht den Klassen AM, A1, A2 und A an
- dienen zur Beförderung von weniger als acht Personen (außer Fahrzeugführer)
- verfügen über eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse B Anhänger mitführen, wenn:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt
Einschluss: L, AM
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre für B17 (begleitetes Fahren)
Vorbesitz erforderlich: Nein
Klasse BE
Beschreibung: Mit diesem Pkw Führschein können Sie eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger mit einer Gesamtmasse von 3500 kg (Zugfahrzeug) + 3500 kg (Anhänger) fahren. Der BE Führerschein ist sinnvoll, wenn Sie zum Beispiel einen schweren Anhänger für den Bau fahren wollen.
Einschluss: L, AM
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre für B17 (begleitetes Fahren)
Klasse B96
Beschreibung: Mit dieser Führerscheinerweiterung der Klasse B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (leichter Lkw oder Pkw) mit einem Anhänger mit einer Gesamtmasse von 3.500 kg (Zugfahrzeug) bis 4.250 kg (Gesamtzug) fahren.
Einschluss: L, AM
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre für B17 (begleitetes Fahren)
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
LKW-Klassen
Klasse C
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder):
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz
- und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre
Voraussetzung: Führerschein Klasse B
Die Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt im Inland außerdem zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Befristung:
- Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt
- Verlängerung um weitere fünf Jahre durch Eignungsnachweise (Gesundheitszustand und Sehvermögen)
Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.
Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein.
Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Klasse CE
Beschreibung: Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (bei gewerblichem Güterverkehr: 21 Jahre)
Voraussetzung:
- Fahrerlaubnis Klasse C
- Voraussetzungen für deren Erteilung müssen erfüllt werden
- in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse C erteilt werden.
Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt im Inland außerdem zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis (Gesundheitszustand und Sehvermögen). Ab dem 10.09.2009 ist zum Erwerb eine Grundqualifikation für die gewerbliche Nutzung nötig, danach ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich.
Einschluss: Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein. Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Sonstiges: Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist. Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).
Klasse C1
Beschreibung: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg).
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
Befristung: Klasse C1 ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Hinweis: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Klasse C1E
Beschreibung: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse C1
Befristung: Klasse C1E ist grundsätzlich bis zur Vollendung des 50.Lebensjahres gültig; danach wird sie nur noch für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Einschluss: Klasse BE
Hinweis: Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage einer Gesundheitsuntersuchung und einer augenärztlichen Untersuchung erforderlich.
Klasse T
- Zugmaschinen mit einer bbH von mehr als 40 km/h bis max. 60 km/h,
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger
Bedingung: Beide Fahrzeuge müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Mindestalter: Für bbH 40 km/h: 16 Jahre, für bbH 60 km/h: 18 Jahre